Infos zum Lauf

Lauftag:
Samstag, 14. September 2024
Start / Ziel:
Wir gehen davon aus, dass der 5. Bodoc Lauf ohne Einschränkungen stattfinden wird
flacher Rundkurs durch den Überflutungspolder bei Bodenheim bis zum Rhein
Läufer können zwischen 1 bis 3 Runden und 
Walker zwischen 1 und 2 Runden frei entscheiden

1 Runde hat eine Länge von 7,8 km.

Die Teilnehmer laufen oder walken gemeinsam in einer Gruppe ihrer Wahl 
(siehe Startzeiten/Laufgruppen unten) von Weinstand zu Weinstand. 
Ziel ist die Geselligkeit. 
Der Abstand zwischen den Weinständen ist unter 4 km.
Laufbeitrag Bodoc-Lauf:
hier geht's zur Anmeldung
Kalenderjahr / 100, um es sich leicht merken zu können, für dieses Jahr --> 20,24 €

Da es für die gute Laune und den guten Zweck ist, 
gibt es keine Unterschiede für Läufer und Walker.

Die Startgebühr enthält eine kostenlose Verkostung Bodenheimer Weine, Wasser und kleiner Snacks auf der Laufstrecke und eine Medaille beim Zieleinlauf. 

Im Ziel steht für die Teilnehmer ein kostenloser Massageservice zur Verfügung.
Laufbeitrag Bambini-Lauf:
Die Teilnehmer des Bambini-Laufs suchen sich einen Sponsor aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, der pro gelaufener Runde die Summe x spendet. 

Der erlaufene Betrag wird nach dem Lauf vom Sponsor an den Förderverein der Grundschule Bodenheim vor Ort gezahlt.

Der Förderverein erhält alle erlaufenen Beträge.
 
Der Gesamtbetrag wird vom VITANUM aufgerundet und als zusätzliche Spende dem Förderverein der Grundschule Bodenheim überwiesen.
Nachmeldungen: 
Am Veranstaltungstag: für Läufer und Walker bis 13:00 Uhr
mit einer Teilnahmegebühr von 25 €
Verkleidung:

In Anlehnung an den großen Bruder den Medoc Lauf
in Südfrankreich ist jegliche Art der Verkleidung gern gesehen. 

Eurer Inspiration und Eurem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt.
Die beste Verkleidung wird am Ende des Laufsdurch das Organisationsteam gekürt und bekommt einen Preis.
Meldeschluss über Anmeldeformular:
Dienstag, 10. September 2024, 0:00 Uhr
Startzeiten:
Bambini-Lauf
Start 13:00 Uhr am Vitanum

ACHTUNG: 
Die Anmeldung der Teilnehmer am Bambini-Lauf und die Benennung des Sponsors erfolgen am Lauftag ab 12:00 Uhr vor Ort.


Vitanum Bodoc-Lauf 
Start 14:00 Uhr Läufer  Gruppe "Martinushof"       (Pace 5:00/km) 
                             Walker Gruppe "Grauburgunder" (Pace 10:00/km)

Start 14:10 Uhr  Läufer  Gruppe "Kirch"                     (Pace 5:30/km) 
                             Walker Gruppe "Riesling"               (Pace 8:30/km)

Start 14:20 Uhr Läufer  Gruppe "Kilianshof"           (Pace 6:00/km)

Start 14:30 Uhr Läufer  Gruppe "Kastanienhof"     (Pace 6:30/km)

Start 14:40 Uhr Läufer  Gruppe "Sauer"                   (Pace 7:00/km)

ACHTUNG: 
Nachmeldungen vor Ort bis 13:00 Uhr möglich.
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Vitanum
Umkleidemöglichkeiten:
Im Vitanum, 1. Etage (Konferenzzentrum)
Teilnehmerbegrenzung:
max. Teilnehmeranzahl ist auf 500 beschränkt. 

Über "Aktuelles" informieren wir über mögliche höhere Teilnehmerzahlen. 

Bitte nutzt die Möglichkeit der Voranmeldung, um auch im eigenen Interesse ein Höchstmaß an Planungssicherheit zu erzielen.

Info für alle Teilnehmer:
Für alle Teilnehmer, Zuschauer und Interessierte bietet sich die Möglichkeit, 
nach dem Bodoc-Lauf auf dem Gelände noch weiter zu verweilen.
Teilnahmebedingungen:
§1 Haftungsausschluss
(1) Ist der Bodoc-Lauf, nachfolgend „Lauf“ genannt, durch die Organisatoren, ohne dass sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit träfe, aufgrund von Sicherheitsgründen, behördlicher Anordnung oder durch höhere Gewalt verpflichtet, die Durchführung des Laufes zu ändern oder abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer. Änderungen, die vom Organisator im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, gelten ohne weiteres.

(2) Das Organisationsteam haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich durch seine, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Sach- oder Vermögensschäden sowie für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer. Dies gilt sowohl für gesundheitliche als auch für materielle Schäden (z.B. für abhanden gekommene Wertsachen, andere Gegenstände jeglicher Art oder Diebstähle).

(3) Ist eine Teilnahme am Lauf durch den Teilnehmer nicht möglich (Krankheit, zu spät kommen, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr es sei denn, das Organisationsteam hat die Nichtteilnahme zu vertreten.

(4) Das Organisationsteam des Laufes sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen übernehmen bei minderjährigen Teilnehmern keine Aufsichtspflicht. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht während der gesamten Veranstaltung unterliegt allein den Erziehungsberechtigten, bzw. deren Vertretern.

§2 Teilnahmevoraussetzung
(1) Teilnahme von Läufern an dem Lauf
(a) Teilnahme berechtigt ist nur, wer ausreichend trainiert ist und keinerlei gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme entgegenstehen. Weiter ist nur zur Teilnahme berechtigt, wer eine gültige Krankenversicherung besitzt. Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an dem Lauf teilzunehmen.
(b) Der Läufer versichert im Vorfeld der Teilnahme sich einem ärztlichen Gesundheitscheck unterzogen zu haben.
(c) Bei minderjährigen Teilnehmern bis 16 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Bei minderjährigen Teilnehmern über 16 Jahren wird davon ausgegangen, dass die Erziehungsberechtigten der Teilnahme zugestimmt haben und die medizinischen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind. Der Erziehungsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des minderjährigen Läufers. [lt. §2 (1) und (2)] (d) Der Teilnehmer versichert, nicht unter dem Einfluss von Drogen oder medizinischen Substanzen jeglicher Art zu stehen (Drogen, Medikamente oder Dopingmittel jeglicher Art). Werden durch dritte (z.B. Ärzte vor Ort) diese oben genannten Substanzen nachgewiesen, wird der Teilnehmer vom Lauf ausgeschlossen. Für Schäden, die der Teilnehmer unter dem Einfluss dieser Substanzen verursacht hat, haftet der Teilnehmer selbst.
 (f) Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass das Abkürzen oder Verlassen der Strecke nicht gestattet ist.

(2) Teilnahme von Spaziergängern oder Walkern an dem Lauf:
(a) Es gelten die Bedingungen von §2 (1).
(b) Im Sinne der Unfallverhütung und der Fairness ist auf nachfolgende Läufer zu achten, welche möglichst zügig passieren zu lassen sind.

§3 Mögliche Gefahren
(1) Die Strecke führt teilweise über unebenen Untergrund mit eventuell verborgenen Hindernissen wie Wurzeln, Löchern, Steinen, herabhängende Zweige und Äste und herunterfallende Zweige, Äste oder andere Gegenstände, die durch das Überlaufen, Aufweichen, Abtragen des Erdreiches auch an die Oberfläche treten können. Daher besteht permanente Sturz-, Ausrutsch- und Stolpergefahr.

(2) Die Strecke kann an einer Straße entlang und über diese hinweg führen. Den Anweisungen des sich vor Ort befindenden Ordnungspersonals (z.B. Personen in Warnwesten oder dem Pacemaker) ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ordnungspersonal entbindet den Läufer nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.

(3) Ein Vermindern der Laufgeschwindigkeit bei veränderter Streckenbeschaffenheit ist unbedingt einzuhalten.

(4) Auch nicht genannte Gefährdungen sind hier eingeschlossen.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass er sich dieser Gefahren bewusst ist und ihnen angemessen begegnen kann und er das Risiko alleine trägt.

§4 Einverständniserklärung
(1) Mit der Anmeldung zum Lauf, erkennt der Läufer die vorliegenden vom Organisationsteam formulierten Teilnahmebedingungen an und er versichert, dass er die Teilnahmebedingungen vollständig gelesen und verstanden hat. Der Läufer kann keine Ansprüche gegen das Organisationsteam, den Begünstigten, die Sponsoren des Laufes, die Stadt Bodenheim oder gegen Besitzer von privaten Wegen, wegen Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme am Lauf entstehen können, geltend machen.

(2) Der Teilnehmer ist des Weiteren damit einverstanden, dass die von Ihm bei der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews in Funk, Fernsehen, Werbung, Internet oder Büchern ohne Anspruch auf Vergütung seinerseits vom Organisationsteam verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

(3) Der Läufer kennt die Umweltschutzgedanken des Laufes an und verhält sich gegenüber der Natur pfleglich und entsorgt jeglichen Müll ausschließlich in den dafür vorgesehen Abfallbehältern.

§ 5 Datenerhebung und –Verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten,
werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Weiterverwendung der Daten kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Organisator ohne Anspruch auf Vergütung oder sonstiger Ansprüche verbreitet und veröffentlicht werden. Hiergegen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.

(3) Die gemäß Ziff. 1 gespeicherte personenbezogene Daten werden durch einen
kommerziellen Dritten nur zum Zweck der Online-Anmeldung verwendet. Mit der
Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu
diesem Zweck ein. Hiergegen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.

(4) Es werden Namen, Vornamen, Wohnort und Verein für die Starterlisten in allen relevanten, veranstaltungsbegleitenden Medien (z.B. Starterlisten im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung undVerwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Deren Verwendungkann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.

(5) Wegen der Rechte der Teilnehmer erweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf
unserer Internetseite www.Bodoc.de/Impressum.

§5 Schlussbestimmung:
(1) Sollte einer oder mehrere Punkte der Teilnahmebedingung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Punkte davon nicht berührt. Der Läufer verpflichtet sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung sich nach einer dieser Bestimmung möglichst nahekommender wirksamer Regelung zu verhalten.
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