§1 Haftungsausschluss
(1) Ist der Bodoc-Lauf, nachfolgend „Lauf“ genannt, durch die Organisatoren, ohne dass sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit träfe, aufgrund von Sicherheitsgründen, behördlicher Anordnung oder durch höhere Gewalt verpflichtet, die Durchführung des Laufes zu ändern oder abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer. Änderungen, die vom Organisator im
Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, gelten ohne weiteres.
(2) Das Organisationsteam haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich durch seine, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Sach- oder Vermögensschäden sowie für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer. Dies gilt sowohl für gesundheitliche als auch für materielle Schäden (z.B. für abhanden gekommene Wertsachen, andere Gegenstände jeglicher Art oder Diebstähle).
(3) Ist eine Teilnahme am Lauf durch den Teilnehmer nicht möglich (Krankheit, zu spät kommen, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr es sei denn, das Organisationsteam hat die Nichtteilnahme zu vertreten.
(4) Das Organisationsteam des Laufes sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen übernehmen bei minderjährigen Teilnehmern keine Aufsichtspflicht. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht während der gesamten Veranstaltung unterliegt allein den Erziehungsberechtigten, bzw. deren Vertretern.
§2 Teilnahmevoraussetzung
(1) Teilnahme von Läufern an dem Lauf
(a) Teilnahme berechtigt ist nur, wer ausreichend trainiert ist und keinerlei gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme entgegenstehen. Weiter ist nur zur Teilnahme berechtigt, wer eine gültige Krankenversicherung besitzt. Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an dem Lauf teilzunehmen.
(b) Der Läufer versichert im Vorfeld der Teilnahme sich einem ärztlichen Gesundheitscheck unterzogen zu haben.
(c) Bei minderjährigen Teilnehmern bis 16 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Bei minderjährigen Teilnehmern über 16 Jahren wird davon ausgegangen, dass die Erziehungsberechtigten der Teilnahme zugestimmt haben und die medizinischen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind. Der Erziehungsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des minderjährigen Läufers. [lt. §2 (1) und (2)] (d) Der Teilnehmer versichert, nicht unter dem Einfluss von Drogen oder medizinischen Substanzen jeglicher Art zu stehen (Drogen, Medikamente oder Dopingmittel jeglicher Art). Werden durch dritte (z.B. Ärzte vor Ort) diese oben genannten Substanzen nachgewiesen, wird der Teilnehmer vom Lauf ausgeschlossen. Für Schäden, die der Teilnehmer unter dem Einfluss dieser Substanzen verursacht hat, haftet der Teilnehmer selbst.
(f) Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass das Abkürzen oder Verlassen der Strecke nicht gestattet ist.
(2) Teilnahme von Spaziergängern oder Walkern an dem Lauf:
(a) Es gelten die Bedingungen von §2 (1).
(b) Im Sinne der Unfallverhütung und der Fairness ist auf nachfolgende Läufer zu achten, welche möglichst zügig passieren zu lassen sind.
§3 Mögliche Gefahren
(1) Die Strecke führt teilweise über unebenen Untergrund mit eventuell verborgenen Hindernissen wie Wurzeln, Löchern, Steinen, herabhängende Zweige und Äste und herunterfallende Zweige, Äste oder andere Gegenstände, die durch das Überlaufen, Aufweichen, Abtragen des Erdreiches auch an die Oberfläche treten können. Daher besteht permanente Sturz-, Ausrutsch- und Stolpergefahr.
(2) Die Strecke kann an einer Straße entlang und über diese hinweg führen. Den Anweisungen des sich vor Ort befindenden Ordnungspersonals (z.B. Personen in Warnwesten oder dem Pacemaker) ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ordnungspersonal entbindet den Läufer nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.
(3) Ein Vermindern der Laufgeschwindigkeit bei veränderter Streckenbeschaffenheit ist unbedingt einzuhalten.
(4) Auch nicht genannte Gefährdungen sind hier eingeschlossen.
(5) Der Teilnehmer versichert, dass er sich dieser Gefahren bewusst ist und ihnen angemessen begegnen kann und er das Risiko alleine trägt.
§4 Einverständniserklärung
(1) Mit der Anmeldung zum Lauf, erkennt der Läufer die vorliegenden vom Organisationsteam formulierten Teilnahmebedingungen an und er versichert, dass er die Teilnahmebedingungen vollständig gelesen und verstanden hat. Der Läufer kann keine Ansprüche gegen das Organisationsteam, den Begünstigten, die Sponsoren des Laufes, die Stadt Bodenheim oder gegen Besitzer von privaten Wegen, wegen Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme am Lauf entstehen können, geltend machen.
(2) Der Teilnehmer ist des Weiteren damit einverstanden, dass die von Ihm bei der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews in Funk, Fernsehen, Werbung, Internet oder Büchern ohne Anspruch auf Vergütung seinerseits vom Organisationsteam verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(3) Der Läufer kennt die Umweltschutzgedanken des Laufes an und verhält sich gegenüber der Natur pfleglich und entsorgt jeglichen Müll ausschließlich in den dafür vorgesehen Abfallbehältern.
§ 5 Datenerhebung und –Verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten,
werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung
verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit
der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Weiterverwendung der Daten kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos,
Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien,
Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom
Organisator ohne Anspruch auf Vergütung oder sonstiger Ansprüche verbreitet und
veröffentlicht werden. Hiergegen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.
(3) Die gemäß Ziff. 1 gespeicherte personenbezogene Daten werden durch einen
kommerziellen Dritten nur zum Zweck der Online-Anmeldung verwendet. Mit der
Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu
diesem Zweck ein. Hiergegen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.
(4) Es werden Namen, Vornamen, Wohnort und Verein für die Starterlisten in allen relevanten, veranstaltungsbegleitenden Medien (z.B. Starterlisten im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung undVerwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Deren Verwendungkann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.
(5) Wegen der Rechte der Teilnehmer erweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf
unserer Internetseite www.Bodoc.de/Impressum.
§5 Schlussbestimmung:
(1) Sollte einer oder mehrere Punkte der Teilnahmebedingung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Punkte davon nicht berührt. Der Läufer verpflichtet sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung sich nach einer dieser Bestimmung möglichst nahekommender wirksamer Regelung zu verhalten.